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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4.2 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Grundsätzliches zum vereinfachten Genehmigungsverfahren

Abgesehen vom ordentlichen Genehmigungsverfahren gem §§ 353 ff GewO, dem (umfassenden) Genehmigungsverfahren für IPPC-Anlagen (gem der Industrieemissions-RL) und der Genehmigungsfreiheit gem der (2.) Genehmigungsfreistellungsverordnung kennt die GewO auch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen. Dieses ist in § 359b GewO geregelt und wurde durch die GewO-Novelle 2017 (BGBl I 96/2017) mit Wirksamkeit ab 18. Juli 2017 – mit dem Ziel einer deutlichen Anhebung der Anwendungsquote – grundlegend neugestaltet.

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