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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3.3 Verfahren bei der Behörde

Prüfung der Voraussetzungen für die Gewerbeausübung

Aufgrund der Anmeldung des Gewerbes (§ 339 Abs 1 GewO) hat gem § 340 Abs 1 S 1 GewO die Behörde zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des angemeldeten Gewerbes durch den Anmelder in dem betreffenden Standort vorliegen.

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