© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1027078
2.1.35 Versicherungsvermittlung – Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, Standesregeln bzw Informationspflichten
Ausübung der Dienstleistungsfreiheit
Mitteilung der beabsichtigten Versicherungsvermittlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat
Gem § 137d Abs 1 GewO hat jeder in Österreich eingetragene Versicherungsvermittler, der die tatsächliche Absicht hat, erstmalig in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig zu werden, dies der Behörde unter Angabe der Mitgliedstaaten mitzuteilen.