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Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Verzeichnis II
Klassen der Richtlinien 75/368/EWG, 75/369/EWG und 82/470/EWG
1 Richtlinie 75/368/EWG (Tätigkeiten gemäß Artikel 5 Absatz 1)
ISIC-Systematik
aus 04 | Fischerei | |
043 | Binnenfischerei | |
aus 38 | Herstellung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen | |
381 | Schiffbau und Schiffsreparatur | |
382 | Herstellung von Eisenbahnfahrzeugen und Fahrzeugteilen | |
386 | Luftfahrzeugbau (einschließlich der Herstellung von Material für den Raumflug) | |
aus 71 | Hilfstätigkeiten des Verkehrs und andere Tätigkeiten als Verkehrstätigkeiten aus folgenden Gruppen | |
aus 711 | Betrieb von Schlaf- und Speisewagen; Instandhaltung von Eisenbahnmaterial in den Reparaturwerkstätten; Reinigung der Eisenbahnwagen | |
aus 712 | Unterhaltung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen zur Personenbeförderung im Stadt-, Vorstadt- und Überlandverkehr | |
aus 713 | Unterhaltung von anderen Fahrzeugen und Fahrzeugteilen zur Personenbeförderung im Straßenverkehr (wie Kraftwagen, Autobusse, Kraftdroschken) | |
aus 714 | Betrieb und Unterhaltung von Hilfseinrichtungen des Straßenverkehrs (wie gebührenpflichtige Straßen, Tunnel und Brücken für den Straßenverkehr, Omnibusbahnhöfe, Parkplätze, Omnibus- und Straßenbahndepots) | |
aus 716 | Hilfstätigkeiten in der Binnenschifffahrt (wie Betrieb und Unterhaltung von Wasserstraßen, Häfen und anderen Binnenschifffahrtsanlagen; Schleppdienst und Lotsendienst in den Häfen, Bojenlegung, Laden und Löschen von Schiffen und ähnliche Tätigkeiten, wie Schiffsrettungsdienst, Treidelei und Betrieb von Bootshäusern) | |
73 | Nachrichtenwesen: Post- und Fernmeldewesen | |
aus 85 | persönliche Dienste | |
854 | Wäscherei, chemische Reinigung, Färberei | |
aus 856 | Fotoateliers: Porträtfotografie und Fotografie für gewerbliche Zwecke, außer Bildberichterstattung | |
aus 859 | sonstige persönliche Dienste (nur Unterhaltung und Reinigung von Gebäuden oder Räumen) | |
2 Richtlinie 75/369/EWG (Artikel 6: wenn die Tätigkeit als industrielle oder handwerkliche Tätigkeit angesehen wird)
ISIC-Systematik
Ambulante Ausübung folgender Tätigkeiten:
- Ankauf und Verkauf von Waren
- durch ambulante Händler und Hausierer (aus ISIC-Gruppe 612)
- Ankauf und Verkauf von Waren auf überdachten Märkten außerhalb von fest mit dem Boden verbundenen Anlagen sowie auf nicht überdachten Märkten
- Tätigkeiten, die unter bereits genehmigte Übergangsmaßnahmen fallen, in denen jedoch die ambulante Ausübung dieser Tätigkeiten entweder ausdrücklich ausgeschlossen oder nicht erwähnt wird.
3 Richtlinie 82/470/EWG (Artikel 6 Absätze 1 und 3)
Gruppen 718 und 720 der ISIC-Systematik
Diese Tätigkeiten umfassen insbesondere:
– | Organisierung, Angebot und Vermittlung einer Reise oder eines Aufenthalts, welcher Art das Reisemotiv auch sein mag, oder von bestimmten Teilen (Beförderung, Unterkunft, Verpflegung, Ausflüge usw.) zu Pauschalpreisen oder gegen Einzelabrechnung der verschiedensten Leistungen [Artikel 2 Punkt B Buchstabe a)] | ||||||||||||
– | Vermittlung zwischen Unternehmern der verschiedenen Transportarten und Personen, die Waren versenden oder sich zusenden lassen, und Durchführung verschiedener damit verbundener Geschäfte:
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