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Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Verzeichnis III
Richtlinie 64/222/EWG, 68/364/EWG, 68/368/EWG, 75/368/EWG, 75/369/EWG, 70/523/EWG und 82/470 EWG
1 Richtlinie 64/222/EWG
(Liberalisierungsrichtlinien: 64/223/EWG und 64/224/EWG)
- Selbstständige Tätigkeiten des Großhandels, mit Ausnahme des Großhandels mit Medikamenten und pharmazeutischen Erzeugnissen, mit Giftstoffen und Krankheitserregern und des Kohlengroßhandels (Gruppe aus 611)
- Berufstätigkeiten des Vermittlers, der aufgrund eines oder mehrerer Auftragsverhältnisse damit betraut ist, in fremdem Namen und für fremde Rechnung Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen
- Berufstätigkeiten des Vermittlers, der, ohne ständig damit betraut zu sein, Verbindungen zwischen Personen herstellt, die Verträge unmittelbar miteinander abzuschließen wünschen oder der deren Geschäfte vorbereitet oder bei ihrem Abschluss mithilft
- Berufstätigkeiten des Vermittlers, der in eigenem Namen und für fremde Rechnung Geschäfte abschließt
- Berufstätigkeiten des Vermittlers, der für fremde Rechnung Großhandelsversteigerungen durchführt
- Berufstätigkeiten des Vermittlers, der von Haus zu Haus geht, um Aufträge zu sammeln
- Tätigkeiten, die in der gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen durch einen unselbstständigen Vermittler bestehen, der im Dienste eines oder mehrerer Unternehmen des Handels, der Industrie oder des Handwerks steht
2 Richtlinie 68/364/EWG
(Liberalisierungsrichtlinie: 68/363/EWG)
aus ISIC-Gruppe 612: Einzelhandel
ausgeschlossene Tätigkeiten:
012 | Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen |
640 | Immobiliengeschäfte, Vermietung |
713 | Vermietung von Kraftwagen, Wagen und Pferden |
718 | Vermietung von Eisenbahnwagen und -wagons |
839 | Vermietung von Maschinen an Handelsunternehmen |
841 | Vermietung von Filmtheaterplätzen und Vermietung von Filmen |
842 | Vermietung von Theaterplätzen und Vermietung von Theaterausstattung |
843 | Vermietung von Schiffen und Booten, Fahrrädern und Automaten |
853 | Vermietung von möblierten Zimmern |
854 | Vermietung von Weißwäsche |
859 | Vermietung von Kleidung |
3 Richtlinie 68/368/EWG
(Liberalisierungsrichtlinie: 68/367/EWG)
ISIC-Systematik
aus ISIC-Hauptgruppe 85
- Restaurations- und Schankgewerbe (ISIC-Gruppe 852)
- Beherbergungsgewerbe und Zeltplatzbetriebe (ISIC-Gruppe 853)
4 Richtlinie 75/368/EWG (Artikel 7)
alle Tätigkeiten des Anhangs der Richtlinie 75/368/EWG, mit Ausnahme der in Artikel 5 Absatz 1 dieser Richtlinie genannten Tätigkeiten (Verzeichnis II Ziffer 1 dieses Anhangs)
ISIC-Systematik
aus 62 | Kreditinstitute und andere finanzielle Einrichtungen | |
| aus 620 | Patentlizenzbüros und Verteilungsstellen für Gebühren aus Patentlizenzen |
aus 71 | Verkehr | |
| aus 713 | Straßenpersonenbeförderung, außer mit Kraftomnibussen |
| aus 719 | Betrieb von Rohrleitungen für flüssige Kohlenwasserstoffe und andere flüssige chemische Erzeugnisse |
aus 82 | Dienstleistungen für die Allgemeinheit | |
| 827 | Bibliotheken, Museen und botanische und zoologische Gärten |
aus 84 | Film- und Theaterwesen, Sport und Unterhaltung | |
| 843 | sonstige Dienste zur Freizeitgestaltung:
|
aus 85 | Persönliche Dienste | |
| aus 851 | Hauswirtschaftliche Dienste |
| aus 855 | Salons für Schönheitspflege und die Tätigkeiten der Maniküre, mit Ausnahme der Tätigkeiten der Fußpflege und der Kosmetik- und Friseurschulen |
| aus 859 | sonstige persönliche Dienste folgender Art, mit Ausnahme der Tätigkeiten von Sport- und Heilmasseuren und Bergführern:
|
5 Richtlinie 75/369/EWG (Artikel 5)
Ambulante Ausübung folgender Tätigkeiten:
- Ankauf und Verkauf von Waren:
- durch ambulante Händler und Hausierer (aus ISIC-Gruppe 612)
- auf überdachten Märkten außerhalb von fest mit dem Boden verbundenen Anlagen sowie auf nicht überdachten Märkten
- Tätigkeiten, die unter bereits genehmigte Übergangsmaßnahmen fallen, in denen jedoch die ambulante Ausübung dieser Tätigkeiten entweder ausdrücklich ausgeschlossen oder nicht erwähnt wird
6 Richtlinie 70/523/EWG
selbstständige Tätigkeiten des Kohlengroßhandels und der Vermittlertätigkeiten auf dem Sektor Kohle (aus ISIC-Gruppe 6112)
7 Richtlinie 82/470/EWG (Artikel 6 Absatz 2)
[Tätigkeiten unter Artikel 2 Punkt A Buchstabe c und e, Punkt B Buchstabe b, Punkt C und D]
Diese Tätigkeiten umfassen insbesondere:
- Vermietung von Eisenbahnwagen für die Beförderung von Personen oder Waren
- Vermittlung beim An- und Verkauf oder bei der Miete von Schiffen
- Vorbereitung, Vertragsverhandlung und -abschluss für Auswanderungstransporte
- Lagerhaltung im Auftrag des Einlagerers — unter Zollbehandlung oder zollfrei — von Gegenständen und Waren aller Art in Lagerhäusern, Magazinen, Möbelspeichern, Kühlhäusern, Silos usw.
- Erteilung von Bescheinigungen an den Einlagerer über den eingelagerten Gegenstand oder die eingelagerte Ware
- Bereitstellung von Gehegen, von Futter und von Verkaufsplätzen für die vorübergehende Haltung von Vieh, sei es vor dem Verkauf oder zum Zwecke der Weiterleitung an den Empfänger oder von aus dem Markt herrührenden Beständen
- technische Kontrolle oder Begutachtung von Motorfahrzeugen
- Messen, Wiegen und Ausmessen von Waren