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Dokument-ID: 967431
6.12.1 Vorbemerkungen, Definitionen
Vorbemerkungen
Durch die (größtenteils) am 12. Juli 2013 in Kraft getretene Novelle BGBl I 125/2013 erfolgte eine Änderung der GewO im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-R). Besagte GewO-Novelle hat im Wesentlichen die Umsetzung der in der IE-R enthaltenen neuen IPPC-Regelungen – das heißt, Regelungen zu in der Anlage 3 zur GewO genannten Betriebsanlagen – IPPC-Anlagen (IPPC = Integrated Pollution Prevention and Control = Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), zum Inhalt.