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Dokument-ID: 1280692
18 Auswirkungen der GewO auf das GSVG
Allgemeines
Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sozialversichert, wenn Sie für die Ausübung Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit einen Gewerbeschein brauchen. Ob das ein einfaches oder ein reglementiertes Gewerbe ist, spielt für die Sozialversicherung keine Rolle. Auch Gesellschaften können über Gewerbeberechtigungen verfügen und somit Mitglieder der Wirtschaftskammer sein.