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Neu Dokument-ID: 831703

Andrea Futterknecht - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

12 Ablauf der Spaltung zur Aufnahme

Besonderheiten bei der Spaltung zur Aufnahme

Basis: Regelungen der Spaltung zur Neugründung

Auf die Spaltung zur Aufnahme sind die Vorschriften der §§ 2 bis 16 SpaltG über die Spaltung zur Neugründung sinngemäß anzuwenden; es gelten dabei allerdings folgende Besonderheiten:

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