© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 628526

Andrea Futterknecht - Sophie Lichtenwallner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.1 Zuständigkeit, Wirksamkeit

Eine Abänderung des Gesellschaftsvertrages kann ausschließlich durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen. Der Beschluss muss notariell beurkundet werden.

Die Abänderung wird erst dann wirksam, wenn sie in das Firmenbuch eingetragen ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch GmbH-Beratung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop