© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 831595

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Allgemeines

Der Spaltungsplan ist die Basis für den Spaltungsvorgang, enthält er doch – gemeinsam mit dem Spaltungsbericht und den Prüfberichten – die notwendigen Vorweginformationen für die Anteilsinhaber, Gläubiger und Arbeitnehmer. Der Spaltungsplan ist aber nicht allein für die Selbstinformation der beteiligten Gesellschaften, sondern vor allem auch für Dritte (etwa Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft) von Bedeutung, weil sich deren Rechtsposition danach richtet, in welche Gesellschaft die Vermögensgegenstände wandern. Der Spaltungsplan bildet damit die dauerhafte Rechtsgrundlage für die weiterhin bestehenden Folgerechtsbeziehungen und unter Umständen lange andauernden Haftungsverhältnisse. Die Vermögensgegenstände müssen daher im Spaltungsplan individualisiert und abgegrenzt werden können, damit für den außenstehenden Gläubiger und Schuldner die notwendige Klarheit und Bestimmtheit erreicht wird. Wegen seiner Bedeutung auch für die Rechtsposition der Geschäftspartner der beteiligten Gesellschaften ist ein Spaltungsplan immer dort, wo der Rechtsverkehr betroffen ist, nach objektiven Kriterien unter Bedachtnahme auf den Empfängerhorizont eines verständigen Dritten auszulegen (RS0119657).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch GmbH-Beratung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop