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Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Allgemeines

Unter einem Sachbezug versteht man alles, was kein Geldlohn ist. In der Praxis werden diese auch als Naturallöhne bezeichnet. Erhält ein Dienstnehmer einen Sachbezug, stellt dieser einen Teil seines Arbeitsentgelts dar. Diese können in den verschiedensten Formen gewährt werden, zB als

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