© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1011844
2.3.4 Anfechtung der arbeitsrechtlichen Beendigung
Der Geschäftsführer einer GmbH ist zu einer Kündigungsanfechtungsklage nach § 105 ArbVG bzw zu einer Entlassungsanfechtungsklage nach § 106 ArbVG nicht legitimiert. Für die Anwendbarkeit des II. Teils des ArbVG ist nur vom Arbeitnehmerbegriff des § 36 ArbVG und nicht vom allgemeinen Arbeitnehmerbegriff auszugehen. Der Ausschluss von Organmitgliedern einer juristischen Person in § 36 Abs 2 Z 1 ArbVG ist völlig klar, eindeutig und unmissverständlich (8 ObA 72/10m, DRdA 2011, 282, vgl weiters 8 ObA 49/12g und 9 ObA 69/21v).