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Andrea Futterknecht - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5 Aufgaben des Aufsichtsrats

Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats besteht gem § 30j Abs 1 GmbHG darin, die Geschäftsführung zu überwachen, das heißt der Aufsichtsrat hat zu prüfen, wie das Unternehmen der Gesellschaft geleitet wird.

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