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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Auflösungsgründe

Übersicht über die Auflösungsgründe

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst

  • durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit,
  • durch Beschluss der Gesellschafter (Formpflicht: notarielle Beurkundung),
  • durch Beschluss auf Fusion mit einer Aktiengesellschaft oder einer anderen Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
  • durch die Eröffnung des Konkursverfahrens oder mit der Rechtskraft eines Beschlusses, durch den das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet oder aufgehoben wird,
  • durch Verfügung der Verwaltungsbehörde,
  • durch Beschluss des Handelsgerichtes und
  • wenn ein anderer, im Gesellschaftsvertrag festgelegter Auflösungsgrund eintritt (§ 84 GmbHG).

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