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Dokument-ID: 792022
8.3 Aufzulegende Unterlagen
In der Generalversammlung sind aufzulegen:
- Der Verschmelzungsvertrag oder dessen Entwurf (§ 220 Abs 1 und 2 AktG)
- Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sowie gegebenenfalls die Corporate Governance-Berichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre, weiters die Schlussbilanz (§ 220 Abs 3 AktG), wenn der Verschmelzungsstichtag vom Stichtag des letzten Jahresabschlusses abweicht und die Schlussbilanz bereits in geprüfter Form vorliegt
- Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sowie gegebenenfalls die Corporate Governance-Berichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre, weiters die Schlussbilanz (§ 220 Abs 3 AktG), wenn der Verschmelzungsstichtag vom Stichtag des letzten Jahresabschlusses abweicht und die Schlussbilanz bereits in geprüfter Form vorliegt
- Die Verschmelzungsberichte (§ 220a AktG)
- Die Prüfungsberichte (§ 220b AktG)
- Die Berichte der Aufsichtsräte (§ 220c AktG)