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14.4 Befreiung von der Kapitalertragsteuer auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft
Die in Punkt 14.1 bis 14.3 ausgeführten Befreiungen betreffen die Behandlung von Beteiligungserträgen auf Empfängerseite. Durch die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011) wurde eine ähnliche Regelung zur Vermeidung von Doppel- und Mehrfachbesteuerung innerhalb der Europäischen Union geschaffen. Dadurch sollen Gewinnausschüttungen zwischen verbundenen Unternehmen von der Quellenbesteuerung bei der ausschüttenden Gesellschaft befreit werden. Die Quellensteuerbefreiung ist für folgende Kapitalerträge von der Kapitalertragsteuer gegeben: