© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 757557
2.2.1 Bei Fehlen eines Aufsichtsrats
Bei Fehlen eines Aufsichtsrats können dem Beirat im Rahmen des zwingenden Rechts (zwingende Beschlussfassung durch die Gesellschafter für die in § 35 Abs 2 GBG genannten Gegenstände) Kompetenzen in grundsätzlich beliebigem Umfang zugewiesen werden, so etwa