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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.2 Beilagen zu Firmenbucheingabe der übernehmenden Gesellschaft

Der Anmeldung der übernehmenden Gesellschaft sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:

  1. Der Verschmelzungsvertrag
  2. Die Generalversammlungsprotokolle (der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft) über die Verschmelzungsbeschlüsse
  3. Wenn die Verschmelzung einer behördlichen Genehmigung bedarf, die Genehmigungsurkunde (etwa nach BWG, VAG, WAG,PKG oder nach einzelnen landesrechtlichen Grundverkehrsgesetzen)
  4. Die Verschmelzungsberichte (§ 220a AktG)
  5. Die Prüfungsberichte (§ 220b AktG)
  6. Die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft (§ 220 Abs 3 AktG)
  7. Den Nachweis der Veröffentlichung gem § 221a Abs 1 oder 1a AktG, es sei denn, dass bei den Generalversammlungen alle Gesellschafter erschienen oder vertreten waren und der Beschlussfassung nicht widersprochen haben
  8. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern oder Selbstberechnungserklärung gem § 10a KVG sowie
  9. Negativerklärung (keine Anfechtungen des Verschmelzungsbeschlusses)

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