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3.3 Berichte im Rahmen des Gesellschafterausschlusses
Bericht Geschäftsführung und Hauptgesellschafter
Die Geschäftsführung der GmbH und der Hauptgesellschafter haben gem § 3 GesAusG gemeinsam einen Bericht über den geplanten Ausschluss aufzustellen. Dieser muss zumindest die Voraussetzungen des Ausschlusses darlegen und die Angemessenheit der Barabfindung erläutern und begründen; auf besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung des Unternehmens ist hinzuweisen. § 112 Abs 3 1. Satz AktG ist sinngemäß anzuwenden. Im Bericht ist darauf hinzuweisen, dass jedem Minderheitsgesellschafter ein Anspruch auf eine angemessene Abfindung gem § 2 GesAusG zusteht, weiters darauf, dass die Gesellschafter, auch wenn sie dem Beschluss zustimmen, bei dem Gericht, in dessen Sprengel die Kapitalgesellschaft ihren Sitz hat, innerhalb einer Frist von einem Monat nachdem Tag, an dem die Eintragung des Beschlusses gem § 10 UGB als bekannt gemacht gilt, einen Antrag auf Überprüfung des Barabfindungsgebot stellen können.