© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 757748
2.6 Besondere Zustimmungserfordernisse beim Share Deal
Handelt es sich bei der Verkäuferin um eine Aktiengesellschaft:
- Gem § 237 AktG ist die Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer Aktiengesellschaft nur mit Zustimmung der Hauptversammlung zulässig (Abstimmungsquorum: Dreiviertelmehrheit); dieser Fall liegt insbesondere dann vor, wenn eine Holding-AG ihre einzige operative Tochtergesellschaft verkauft.
- § 95 Abs 5 Z 1 AktG: Der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen (§ 228 UGB) bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.