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Dokument-ID: 628471
1.2.2 Beurteilung in der Praxis
In der Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen und der hierzu ergangenen Judikatur wird bei der Beurteilung, ob eine Pflichtversicherung nach dem ASVG eintritt, zwischen „bloßen“ Gesellschaftern und geschäftsführenden Gesellschaftern unterschieden.