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Neu Dokument-ID: 776021

Andrea Futterknecht - Sophie Lichtenwallner | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.8 Dem Firmenbuchgericht vorzulegende Urkunden

  • Gesellschaftsvertrag bzw Satzung beglaubigt und durch Gerichtsdolmetscher übersetzt (bei Personen- oder Kapitalgesellschaften)
  • Liste der Gesellschafter (Name, Beruf, Wohnsitz, Stammeinlage)
  • Nachweis über den rechtlichen Bestand des Unternehmens im Heimatstaat (Firmenbuchauszug, Handelsregisterauszug oder vergleichbares Zeugnis der zuständigen ausländischen Behörde in beglaubigter Übersetzung)
  • Nachweis der regelmäßigen Geschäftstätigkeit im Heimatstaat (bei Nicht-EU-Unternehmen)
  • Beschluss über die Errichtung der Zweigniederlassung (oder entsprechende Erklärung in der Anmeldung)
  • Bescheinigung über die tatsächlich durchgeführte Errichtung der Zweigniederlassung (zB durch Mietvertrag oder Stellungnahme der für das jeweilige Bundesland zuständigen Wirtschaftskammer)
  • Beglaubigte Musterzeichnung des Inlandsgeschäftsführers

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