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Dokument-ID: 681674
10.1.6 Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
Über das Ergebnis der Prüfung hat der Abschlussprüfer schriftlich zu berichten.
Im Prüfungsbericht ist insbesondere festzustellen,
- ob die Buchführung, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen,
- der Corporate Governance-Bericht gemäß § 243b UGB aufgestellt worden ist
- ob die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht haben.