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Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1.6 Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers

Über das Ergebnis der Prüfung hat der Abschlussprüfer schriftlich zu berichten.

Im Prüfungsbericht ist insbesondere festzustellen,

  • ob die Buchführung, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen,
  • der Corporate Governance-Bericht gemäß § 243b UGB aufgestellt worden ist
  • ob die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht haben.

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