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5.5 ERV-Novelle 2025: Neuerungen bei Einreichung in das Firmenbuch
Mit der ERV-Novelle 2025, BGBl II Nr 27/2025, wird ab dem 01.01.2026 FinanzOnline (FON) kein zulässiger Kommunikationsweg mit dem Firmenbuchgericht mehr sein. Damit können Jahresabschlüsse (JAb) und andere Unterlagen der Rechnungslegung, die in der neuen Version der Struktur JAb 4.0 errichtet wurden (das sind im Wesentlichen alle Unterlagen, die nach dem 31.12.2024 erstellt werden), nicht mehr über FON eingereicht werden. Unterlagen, die in einer früheren Version der Struktur aufgestellt wurden (etwa JAb 3.32), können in einem Übergangszeitraum bis 31.12.2025 noch über FON eingereicht werden.