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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.8 Einberufung Generalversammlung und Unterlagenbereitstellung

Einberufung der Generalversammlung

Die Gesellschafterversammlung, in welcher der Umwandlungsbeschluss gefasst werden soll, ist spätestens sechs Wochen vor dem Tag dieser Versammlung einzuberufen.

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