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Andrea Futterknecht - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Einberufung der Generalversammlung

Allgemeines zur Einberufung einer Generalversammlung

Ziel der Generalversammlung ist es, ein Zusammentreffen der Gesellschafter

  • an einem bestimmten Ort,
  • zu einer bestimmten Zeit und
  • zu einem konkreten Zweck (Tagesordnung)

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