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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Einbringung in eine GmbH als übernehmende Körperschaft

Das GmbHG regelt in den §§ 6 und 6a Sacheinlagen im Rahmen der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in § 52 GmbHG die Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen, wobei die letztgenannte Bestimmung wieder auf die §§ 6 und 6a GmbHG verweist.

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