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Dokument-ID: 1124588
8.1 Einleitung
Nach erfolgter Eintragung der GmbH ins Firmenbuch und Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden ist darauf zu achten, dass die GmbH bei all ihren Geschäftstätigkeiten immer das korrekte Impressum verwendet. In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der so genannten „Impressumspflicht“.