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Neu Dokument-ID: 792046

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.1 Anmeldung der Verschmelzung

Die Geschäftsführer der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben je mit einer gesonderten Firmenbuchanmeldung die Verschmelzung zur Eintragung beim Gericht, in dessen Sprengel ihre Gesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden (§§ 96 Abs 2 GmbHG iVm § 225 Abs 1 AktG).

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