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Neu Dokument-ID: 1173952

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4 Firmenbuchanmeldung der Herein-Umwandlung

Anmeldung durch Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat die Umwandlung zur Eintragung bei dem Gericht, in dessen Sprengel die umgewandelte Gesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden.

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