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Dokument-ID: 628193
2.4 Firmenbuchanmeldung
Der Gesellschafterbeschluss über die Abberufung eines Geschäftsführers wirkt grundsätzlich sofort und unabhängig von der Eintragung in das Firmenbuch. Somit verliert der betreffende Geschäftsführer mit der Beschlussfassung seine Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis. Der Firmenbucheintragung kommt demnach nur deklarative Bedeutung zu, wenngleich sie Publizitätswirkungen nach § 15 UGB entfaltet.