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Neu Dokument-ID: 1173882

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.12 Firmenbuchanmeldung

Anmeldung durch die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung hat die beabsichtigte Umwandlung zur Eintragung beim Gericht, in dessen Sprengel die Gesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden.

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