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Dokument-ID: 775402
2.5 Firmenbuchantrag
Der Antrag zur Eintragung einer Zweigniederlassung ist samt Musterzeichnungserklärungen bei dem Firmenbuchgericht einzubringen, in dessen Sprengel das Unternehmen seine Hauptniederlassung oder seinen Sitz hat. Dieses Gericht ist gem § 120 Absatz 2 JN ausschließlich zuständig. Das Gericht der Hauptniederlassung übermittelt die Musterzeichnungserklärungen an das Gericht am Sitz der Zweigniederlassung, wo die Urkunden in der Urkundensammlung aufbewahrt werden.