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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3 Form des Spaltungsbeschlusses

Der Spaltungsbeschluss ist notariell zu beurkunden, die Zustimmungserklärungen müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt unterfertigt sein. Der beschlossene Spaltungsplan ist in die Niederschrift über den Beschluss und in die Zustimmungserklärungen aufzunehmen oder diesen als Anlage beizufügen.

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