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Neu Dokument-ID: 666735

Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4 Form

Das Unternehmensgesetzbuch enthält für die Erstellung des Anhanges keine expliziten Bestimmungen betreffend die Darstellungsform und die Gliederungsvorschriften. Der Anhang muss jedoch als gesonderter Teil des Jahresabschlusses gekennzeichnet und vom Lagebericht abgrenzbar sein.

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