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Dokument-ID: 871178
5.6 Generalversammlungsbeschluss
Die Generalversammlung beschließt über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit jener Mehrheit, die für die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Stammkapitals nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag erforderlich ist (§ 2 Abs 1 KapBG).