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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6 Generalversammlungsbeschluss

Die Generalversammlung beschließt über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit jener Mehrheit, die für die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Stammkapitals nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag erforderlich ist (§ 2 Abs 1 KapBG).

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