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Neu Dokument-ID: 1149550

Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.11.1 Grenzüberschreitende Tätigkeiten im Sozialversicherungsrecht

Solange die Pandemie andauerte, war es das Ziel, dass sich innerhalb der EU-Staaten, EWR-Staaten und der Schweiz durch grenzüberschreitende Telearbeit die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung nicht ändern sollte. Diese Sonderregelung ist mit 30.06.2023 ausgelaufen.

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