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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Rechtsgrundlage EU-UmgrG

Seit 01.08.2023 ist das EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) in Kraft, das auf Basis der Richtlinie (EU) 2019/2121 („Mobilitäts-Richtlinie“) grenzüberschreitende Umgründungen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, SE) mit Sitz in verschiedenen Mitgliedsstaaten einheitlich regelt. Erfasst sind

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