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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Grenzüberschreitende Umwandlung (Sitzverlegung) – Überblick

Als „grenzüberschreitende Umwandlung“ gilt eine Umwandlung einer Kapitalgesellschaft eines EU/EWR-Mitgliedstaates (Wegzugsmitgliedstaat) in eine Kapitalgesellschaft eines anderen Mitgliedstaates (Zuzugsmitgliedstaat), wobei die Gesellschaft ihren satzungsmäßigen Sitz in diesen Mitgliedstaat verlegt und gleichzeitig ihre Rechtspersönlichkeit behält.

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