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Dokument-ID: 666719
5.3 Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses
Die einmal gewählte Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen ist grundsätzlich beizubehalten. Ein Abweichen ist nur ausnahmsweise zulässig. Die Abweichungen sind im Anhang anzugeben und entsprechend zu begründen.