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Dokument-ID: 627867
3.2.1 Häufig vorkommende Begriffe in Firmenwortlauten
Akademie, Academy
Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulässig, wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters, einer Sachbezeichnung oder einer Tätigkeitsangabe Verwechslungen mit der Tätigkeit von öffentlichen oder universitären Einrichtungen ausgeschlossen sind. Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung, öffentlicher Aufsicht, Förderung oder der Zugehörigkeit zu einer Universität hintan zu halten, muss durch aufklärende Zusätze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betätigung gegeben werden.