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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.7 Haftung für Abgaben

Grundlagen der Geschäftsführerhaftung

Die Haftung des Geschäftsführers nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung, die streng subsidiär ist. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer erst dann zur Haftung herangezogen werden kann, wenn die Abgabenforderung beim Hauptschuldner (zB der GmbH) uneinbringlich ist.

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