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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Herein-Umwandlung – Begriff

Bei einer „Herein-Umwandlung“ wird eine Kapitalgesellschaft, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats als Österreich unterliegt, in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, die österreichischem Gesellschaftsrecht unterliegt.

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