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3.4 Innere Organisation der Zweigniederlassung
Die Fragen der inneren Organisation der Zweigniederlassung richten sich nach dem Sitzrecht der ausländischen Gesellschaft. Eine Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat nach österreichischem Recht kommt daher nicht in Betracht. Die Vorschriften über die betriebliche Mitbestimmung (Betriebsrat etc), gelten allerdings auch für inländische Niederlassungen ausländischer Unternehmen.