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Dokument-ID: 1069980
6.8 Internes Kontrollsystem
Rechtsgrundlage: § 22 GmbH-Gesetz
Aufgaben des Internen Kontrollsystems
- Sicherung und Schutz des vorhandenen Vermögens vor Verlusten aller Art
- Gewinnung genauer, aussagefähiger und zeitnaher Aufzeichnungen
- Förderung des betrieblichen Wirkungsgrades durch Auswertung der Aufzeichnungen
- Unterstützung bei der Befolgung der vorgeschriebenen Geschäftspolitik