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Neu Dokument-ID: 628341

Andrea Futterknecht - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Ordentliche Kapitalerhöhung

Die Erhöhung des Stammkapitals setzt gem § 52 Abs 1 GmbHG einen Beschluss auf Abänderung des Gesellschaftsvertrages voraus, der nur in einer Generalversammlung gefasst werden kann (kein schriftlicher Gesellschafterbeschluss möglich).

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