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Dokument-ID: 736712
3.8.4 Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte
Der Gesellschaftsvertrag kann einen Katalog von Geschäften aufzählen, vor deren Abschluss die Geschäftsführung die Zustimmung der Gesellschafter einzuholen hat. Solche Geschäfte können beispielsweise sein (uU mit Betragsgrenzen ergänzt):