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Gerda Schönsgibl - Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Körperschaftsteuer

Unterschiedliches Besteuerungsergebnis zwischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Während das Einkommen eines Einzelunternehmers oder Gesellschafters einer OG bzw KG ab einem Einkommen von EUR 104.859,– mit einem Spitzensteuersatz von 50 % besteuert wird (theoretisch kommt für Einkommensteile über EUR 1 Mio ein Spitzensteuersatz von 55 % zur Anwendung), beträgt die Steuerbelastung bei einer Kapitalgesellschaft bei Vollausschüttung 44,18 % (für Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer). Soweit die Gewinne der Kapitalgesellschaft nicht ausgeschüttet, sondern in der Kapitalgesellschaft thesauriert werden, fällt nur die Körperschaftsteuer mit 23 % (ab 01.01.2024) an.

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