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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

16.3 Konzernverschmelzung

Die Vereinfachung bei der Konzernverschmelzung setzt einen Upstream-Merger voraus, wobei die Kapitalbeteiligung zumindest 90 % umfassen muss. Eine mittelbare Beteiligung genügt. Eigene Geschäftsanteile der übertragenden Gesellschaft sind nicht zu berücksichtigen.

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