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Dokument-ID: 628647
4.2 Liquidationsbesteuerung auf Gesellschafterebene
Das Restvermögen der in Liquidation befindlichen Gesellschaft wird auf die Gesellschafter verteilt.
Abhängig davon, ob es sich beim Gesellschafter um eine natürliche Person handelt oder um eine juristische Person sind unterschiedliche steuerrechtliche Folgen damit verbunden.